Ambulante Leistungen
Als Pflegebedürftiger haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf verschiedene Versicherungsleistungen. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die notwendigen Unterstützungsangebote schnell und unbürokratisch zu beantragen.
- Leistungen der Krankenversicherung (SGB V)
- Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)
- zusätzliche Betreuungsleistungen (§45b SGB XI)
- Beratungseinsätze (§37 Abs.3 SGB XI)
- Organisation der ärztlichen Versorgung und des Medikamentenservice
- Verhinderungspflege für pflegende Angehörige
- 24 Stunden Rufbereitschaft